AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen von Lernen à la Carta

Aktuelle AGB (Stand November 2023)

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln ausschließlich das Verhältnis von Lernen à la Carta, Julia Carta, Friedrichstraße 43, 73760 Ostfildern, und ihren Kunden für alle Verträge über die angebotenen Dienstleistungen im Bereich Nachhilfe.

1.2 Diese AGB sind unter www.lernen-carta.de/agb.html abrufbar.

1.3 "Kunde" meint diejenige Person, welche das Nachhilfeangebot von Lernen à la Carta auf Grundlage eines abgeschlossenen Vertrages in Anspruch nimmt.

2. Allgemeine Durchführung

2.1 Lernen à la Carta, bietet sowohl Online-Nachhilfe als auch Nachhilfekurse vor Ort am Standort von Lernen à la Carta an. Sofern im Folgenden nicht ausdrücklich nur Online-Kurse oder Nachhilfekurse vor Ort angesprochen sind, gelten die nachfolgenden Regelungen für sämtliche Nachhilfeangebote von Lernen à la Carta.

2.2 Die Dienstleistung darf ausschließlich von der zur Nachhilfe angemeldeten Person in Anspruch genommen werden. Eine Inanspruchnahme durch Dritte ist unzulässig.

2.3 In Fällen, in denen ein Präsenzunterricht aufgrund gesetzlicher und/oder behördlicher Anordnungen oder Empfehlungen, nicht stattfinden kann, ist es Lernen à la Carta gestattet, den Nachhilfeunterricht von Präsenz- auf Onlineunterricht umzustellen, soweit dies dem Kunden im Einzelfall zumutbar ist.

3. Umfang der Dienstleistung

3.1 Der Nachhilfeunterricht findet regelmäßig in Einzel- oder Gruppenunterricht statt. In der Sekundarstufe I und II findet ausschließlich Einzelunterricht statt. In der universitären Nachhilfe auf Bachelor- und Masterniveau wird ausschließlich Gruppennachhilfe angeboten. Eine Unterrichtseinheit dauert 60 Minuten.

3.2 Bei der vertraglich vereinbarten Dienstleistung der Nachhilfe handelt es sich um die eines Dienstvertrages im Sinne von § 611 BGB. Für den Erfolg, wie beispielsweise das Erreichen einer bestimmten Zeugnis- oder Klausurnote übernimmt Lernen à la Carta keine Gewähr.

4. Schulferien

Der Unterricht findet in allen Ferien nach Absprache statt. Ausgenommen sind die Weihnachtsferien, so wie die bundeseinheitlichen und bundeslandspezifischen Feiertage in Baden-Württemberg.

5. Unterrichtsmaterialien

Sämtliche Konzepte, Methoden, Übungen und Techniken von Lernen à la Carta sind sowohl in Wort als auch Schrift urheberrechtlich geschützt. Es ist nicht gestattet, diese entgeltlich oder unentgeltlich Dritten - auch nicht in abgewandelter Form - zur Verfügung zu stellen. Die Herstellung oder Veröffentlichung von Ton- oder Bildaufnahmen von Nachhilfestunden oder Übungen sind untersagt.

6. Fehlstunden

6.1 Bei entschuldigtem Fehlen (Krankheit oder andere begründete Fälle, wie z. B. schulische Veranstaltungen, Praktika o. Ä.) ist Lernen à la Carta bemüht, nach vorhandener Möglichkeit Ersatzstunden zu erteilen. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.

6.2 Abwesenheiten sind mindestens 24 Stunden vorher schriftlich per E-Mail an info@lernen-carta.de mitzuteilen, ansonsten gelten diese als unentschuldigte Fehlstunden.

6.3 Werden Verschiebungen / Absagen festgelegter Stunden durch Lernen à la Carta veranlasst, so wird / werden die entsprechenden Stunden zu einem zeitnahen, gemeinsam mit dem Kunden festgelegten anderen Zeitpunkt nachgeholt. Weitere für den Kunden eventuell entstehende Ansprüche aus von Lernen à la Carta verschobenen / abgesagten Stunden bestehen nicht.

6.4 Bei Gruppenunterricht ist die vereinbarte Mindestteilnehmerzahl durch die Teilnehmenden einzuhalten. Sollte die Mindestanzahl durch entschuldigtes Fehlen (Krankheit oder andere begründete Fälle, wie z. B. universitäre Veranstaltungen, Praktika o. Ä) nicht zustande kommen, ist Lernen à la Carta bemüht, nach vorhandener Möglichkeit Ersatzstunden zu erteilen. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Bei Nichteinhaltung der vereinten Mindestteilnehmerzahl durch unentschuldigtes Fehlen, ist die Unterrichtseinheit kostenpflichtig bzw. bereits bezahlte Kosten werden nicht erstattet oder gutgeschrieben.

7. Probestunden

7.1 Eine Probestunde wird grundsätzlich zum halben Preis einer regulären Nachhilfestunde angeboten. Pro Schüler ist maximal eine Probestunde möglich. Nicht abgesagte Probestunden werden nicht zurückerstattet. Probestunden sind bei Nichtteilnahme mindestens 24 Stunden vorher abzusagen.

7.2 In der Gruppennachhilfe im universitären Bereich auf Bachelor- und Masterniveau werden keine Probestunden angeboten.

8. Vertragsdauer und Zahlweise

8.1 Es wird ein Vertrag über Nachhilfeunterricht abgeschlossen. Es gelten die im Vertrag vereinbarten Preise und Zahlungsbedingungen.

8.2 Lernen à la Carta ist durch die Kleinunternehmer-Regelung laut §19 UstG von der Erhebung der Umsatzsteuer befreit.

8.3 Der Kunde schuldet die Zahlung nach Vertragsschluss per Vorabüberweisung. Die Vorabüberweisung hat spätestens 14 Tage nach Vertragsschluss jedoch in jedem Fall spätestens vor Nachhilfebeginn zu erfolgen. Eine Teilnahme am Unterricht ohne Zahlungseingang ist nicht möglich.

9. Kündigung

9.1 Der Vertrag mit Lernen à la Carta läuft unbefristet.

9.2 Der Vertrag mit Lernen à la Carta hat eine Mindestvertragslaufzeit von 3 Monaten.

9.3 Die Kündigung muss schriftlich durch den Vertragspartner per E-Mail an info@lernen-carta.de erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen zum Monatsende, d.h. im vorausgehenden Monat ist bis zum 15. zu kündigen, wenn die Leistungen zum Ende des Folgemonats beendet werden sollen. Gutstunden können bei Kündigung bis zu zwei Monate nach dem Kündigungsdatum in Anspruch genommen werden. Danach verfallen diese. Zu viel genommene Stunden werden anteilig berechnet.

10. Datenschutz

Lernen à la Carta nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Ihre personenbezogenen Daten werden streng vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften behandelt.
Die Verwendung der personenbezogenen Daten erfolgt zum Zwecke der Abwicklung des mit dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses. Der Kunde stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Sofern das Einverständnis verweigert wird, kann der Vertrag nicht ausgeführt werden.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Es gelten die im Vertrag vereinbarten Bestimmungen. Nachträgliche Änderungen müssen aus Gründen der Rechtssicherheit schriftlich fixiert und von beiden Seiten unterzeichnet werden.

11.2 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB rechtsungültig sein oder werden, sollte eine Lücke bestehen oder sollte sich eine der vertraglichen Bestimmungen als undurchführbar erweisen, so berührt dies nicht die Rechtsgültigkeit der anderen Bestimmungen bzw. der AGB an sich

 

Ergänzende Bestimmungen bei der Online-Nachhilfe

 

1. Voraussetzung & Benutzung der Online-Nachhilfe

1.1 Die Teilnahme an der Online-Nachhilfe setzt die Verfügbarkeit von Laptop oder Computer mit jederzeitigem Internetzugang beim Kunden voraus, für die der Kunde rechtzeitig zu sorgen hat, ebenso wie für die aktuelle Verfügbarkeit von Internet. Für fehlende oder nicht ausreichende Online-Verbindung haftet allein der Kunde. Fehlendes oder nicht ausreichendes Equipment berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Lernen à la Carta übernimmt hierfür keinerlei Haftung.

1.2 Ebenso haftet Lernen à la Carta nicht für Fehler in technischen Geräten, Anlagen oder Software des Kunden in der Folge von Anwendungen von Programmen, Software, Apps etc., die zur Durchführung von Online-Nachhilfe auf Geräte des Kunden aufgespielt, von diesem heruntergeladen oder in sonstiger Weise auf Geräte des Kunden gelangt sind, und schließt hierfür jegliche Haftung für etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden aus.

1.3 Lernen à la Carta weist darauf hin, dass bei der Nutzung des Internets und der Übertragung von Daten ein lückenloser Schutz nicht möglich ist. Es obliegt dem Kunden, die zur Sicherung seines Systems erforderlichen Vorkehrungen selbst zu treffen.

 

Ergänzende Bestimmungen bei Gruppenkursen

 

1. Teilnahme an Gruppenkursen

1.1 Die Teilnahme an Gruppenkursen erfolgt über eine Anmeldung über das Online-Formular auf der Homepage oder über eine E-Mail. Mit Bestätigung der Teilnahme durch Lernen à la Carta wird die Anmeldung verbindlich.

2. Allgemeine Durchführung

2.1 Der Gruppenunterricht findet zu Spezialthemen (wie bspw. Abiturvorbereitung) in Kleingruppen mit maximal 8 Teilnehmern vor Ort in der Herzog-Carl-Straße 3 in 73760 Ostfildern statt.

2.2 Es besteht keine minimale Teilnehmerzahl. Lernen à la Carta behält sich vor, die Unterrichtszeit bei niedriger Teilnehmerzahl entsprechend anzupassen.

3. Krankheit

3.1 Bei entschuldigtem Fehlen des Teilnehmers (Krankheit oder andere begründete Fälle) ist Lernen à la Carta bemüht, nach vorhandener Möglichkeit Ersatztermine anzubieten. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.

3.2 Abwesenheiten des Teilnehmers sind mindestens 24 Stunden vorher schriftlich per E-Mail an info@lernen-carta.de mitzuteilen, ansonsten gelten diese als unentschuldigte Fehlstunden. Bei einer Absage mindestens 24 vorher, ist eine 50% Erstattung des Kursbeitrags möglich, falls kein Ersatztermin in Frage kommt.

6.3 Werden Verschiebungen / Absagen festgelegter Gruppenkurse durch Lernen à la Carta veranlasst, so wird nach Verfügbarkeit ein Ersatztermin angeboten. Anspruch auf einen Ersatztermin besteht nicht. Sollte kein Ersatztermin möglich sein, stellt Lernen à la Carta einen Online-Kurs zum Selbstlernen mit allen Materialien und Lösungshinweisen zur Verfügung. Weitere für den Kunden eventuell entstehende Ansprüche aus von Lernen à la Carta verschobenen / abgesagten Gruppenkursen bestehen nicht.